Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Situations und Ressourcenanalyse in der Stadt Greiz

Es gibt wohl nur wenige Themen, die so häufig in fachlichen und politischen Diskursen bearbeitet werden und dabei gleichzeitig so abstrakt bleiben wie Beteiligung.

Dabei hat insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gleich mehrere gesetzliche Grundlagen: Die UN-Kinderrechtkonvention von 1990 formuliert im Artikel 12 das Recht auf Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Auch in der Agenda 21 der Vereinten Nationen und der EU-Grundrechtecharta werden diese Rechte angeführt. In der Gesetzgebung der Bundesrepublik ist darüber hinaus im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und in den entsprechen Landesgesetzgebungen das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht nur expressis verbis verankert, sondern durch die Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkegesetzes (KJSG) im Jahr 2021 noch einmal ausdrücklich als „grundlegendes Gestaltungsprinzip der Kinder- und Jugendhilfe …“ (BT-Drs. 19/26107, S. 48) hervorgehoben worden.

Im Rahmen des Projektes werden Ressourcen rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Greiz erhoben. Ziel ist es, eine noch zu entwickelnde Beteiligungsstrategie empirisch zu untersetzen.

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